Unser Schulsprengel

Ein Schulsprengel ist ein abgegrenztes Einzugsgebiet, das einer bestimmten Regelschule zugeordnet ist. Die dort wohnenden schulpflichtigen Kinder sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet.

   

Die Verfassungsmäßigkeit der Sprengelpflicht wurde in einem Urteil von 2009 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.

 

In Bayern bestimmt die Regierung durch Rechtsverordnung (§42 BayEUG) ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel für jede Grund- und Hauptschule sowie für Sonderschulen. Die Schulaufsichtsbehörde bildet dort auch für jede Berufsschule einen Schulsprengel, der für die örtliche Erfüllung der Berufsschulpflicht maßgebend ist (sog. „Grundsprengel“).

 

In Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat die Bayerische Vermessungsverwaltung die Schulsprengel der Grund- und Mittelschulen in Bayern digitalisiert. Sie enthalten wichtige Informationen für Eltern, Gemeinden sowie Schulverwaltungen.


Die Schulsprengelgrenzen und Schulstandorte sind flächendeckend für Bayern kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkung über den BayernAtlas abrufbar:
http://v.bayern.de/WyLNQ